Der letzte Themenbereich bezieht sich auf die Gleichheit vor dem Gesetz und die Rechte der Frauen. Hierbei versuchten wir in Erfahrung zu bringen, ob die jungen Flüchtlinge das Wahlrecht für Frauen anerkennen und ob sie die Gleichheit vor dem Gesetz, also beispielsweise gleiche Strafen für gleiche Straftaten unabhängig vom Geschlecht, gutheißen können oder ablehnen.
Dem Wahlrecht für Frauen stimmten alle vier Probanden zu, Proband 3 betonte, dass mittlerweile auch in Afghanistan das Wahlrecht für Frauen eingeführt wurde:
„Ja. Bei uns, die Frauen dürfen auch, dies Jahr hatten wir Wahl und das war so 40% oder so die Frauen, 45.“ (C119-C120)
Die Frage nach der Gleichheit vor dem Gesetz hingegen wurde nicht so eindeutig beantwortet, wie die vorangegangene Frage nach dem Wahlrecht. Drei von vier Befragten finden eine Gleichheit vor dem Gesetz gut, einer der Befragten sagte beispielsweise folgendes dazu:
Wenn ich jetzt ein Auto kaputt mache, oder er (zeigt auf den Assistenten, männlich) ein Auto kaputt macht, dann ist es egal, dass er ein Mann ist und ich eine Frau, wir bekommen die gleiche Strafe.
A74: Aah, ja, ja.
Das ist gut?
A75: Ja, ja. Normale! Beide machen kaputt… (lacht) gleiche Strafe!
Im vierten Interview machte der Befragte neben der Zustimmung zur Gleichheit vor dem Gesetz deutlich, dass es im Islam eine andere Sichtweise gibt, in der die Männer eine gehobene Position einnehmen:
„Ja, das gut. Das… Mann und Frau ist gleiche. Das ist ein Mann, eine Frau, alles gleich muss haben. Aber für Moslem nein, da ist bisschen Mann oben.“ (D58-D59)
Lediglich einer der Interviewten sprach sich eindeutig gegen die Gleichheit vor dem Gesetz aus, da seiner Meinung nach Männer und Frauen anders sind und daher auch auf das Geschlecht angepasste Rechte haben sollten:
„Ja das ist unfair, weil ein Mann und eine Frau, die sind nicht gleich, wie ich vorher gesagt habe, es gibt viel Dinge das eine Frau gut kann und es gibt andere Dinge das ein Mann kann und deswegen die sind auch nicht gleich. Wir sind nicht gleich geboren, auf die Welt gekommen und deswegen eigentlich bei uns in der Religion ist so, dass die Frauen haben Rechte und die Männer haben Rechte, das ist eigentlich wenn man auf einer Seite sieht, das ist gleich, zum Beispiel du hast dein Rechte, ich hab mein Rechte. Aber das bedeutet nicht, dass was für ein Recht du hast, hab ich auch.“ (C96-C104)
Zusammenfassend konnten wir feststellen, dass die Mehrheit der Befragten für das Wahlrecht der Frauen und eine Gleichheit vor dem Gesetz sind. Durch eine Aussage von Proband 4 wurde außerdem deutlich, dass dies im Koran nicht so ist: in ihrer Religion nimmt der Mann eine gehobene Position gegenüber der Frau ein. Nichtsdestotrotz stehen die Befragten (unabhängig von ihrem Glauben) für ihre aktuellen, möglicherweise der deutschen Kultur angepassten Ansichten ein.